Technische Änderungen
Neues Sicherheitskonzept
Die wesentlichste Änderung betrifft die Einführung des semi-probabilistischen Sicherheitskonzeptes.
Der globale Sicherheitsbeiwert
Bisher erfolgte die Berechnung bzw. Dimensionierung von Bauwerksteilen dahingehend, dass ein Bauteil als „sicher“ anzusehen ist, sobald der Widerstand (R) gegenüber Einwirkungen (E) mit einer Sicherheit (η) gegeben ist.
R > η · E
Der Wert η wird in diesem Fall als globaler Sicherheitsbeiwert bezeichnet, da er erst nach Durchführung der notwendigen Berechnungen als Multiplikator für die Einwirkungen angesetzt wird. Es wird also ein einziger Wert verwendet, um die naturgemäß gegebenen Unwägbarkeiten (Maßungenauigkeiten, Bauteiltoleranzen, Berechungsansatz von Einwirkungen) zu berücksichtigen.
Das semi-probabilistische Sicherheitskonzept
Nach dem semi-probabilistischen Sicherheitskonzept erfolgt der Berechnungsablauf detaillierter. Die Streuung von Einflussparametern wird im jeweiligen Berechungsschritt sofort „in Rechnung gestellt“. Das erfolgt mit Hilfe der sogenannten Teilsicherheitsbeiwerte γ.
Sind die Eigenschaften einer Einflussgröße genau bekannt, z. B. die Dichte von Wasser, ist der Teilsicherheitsbeiwert γ nahezu oder gleich 1. Für die Berücksichtigung einer dynamischen Einwirkung, deren Verlauf und absolute Größe nur abgeschätzt werden können, könnte der Teilsicherheitsbeiwert γ gleich 2,5 sein.
Durch
- das Erhöhen des Nennwertes (charakteristischen Wertes) einer Einwirkung (Teilsicherheitsbeiwert γ größer 1) bzw.
- das Abmindern des Nennwertes (charakteristischen Wertes) eines Bauteilwiderstandes (Teilsicherheitsbeiwert γ kleiner 1)
erhält man die sogenannten Entwurfswerte (Design Werte; Rd bzw. Ed).
Nach Durchführung der notwendigen Berechnungen muss schließlich nachgewiesen werden, dass
Rd > Ed.
Damit gilt ein Bauteil oder auch eine Baumaßnahme als ausreichend dimensioniert.

- Nachweis des Grenzzustandes der Tragfähigkeit