Vergaberichtlinie und technische Spezifikationen
Ein gesonderter Bestandteil der Auftrags- und Verdingungsunterlagen sind die notwendigen technischen Spezifikationen. Hier wird deutlich, dass die Umsetzung von Richtlinien im Detail durch Normen erfolgt.
Technische Spezifikationen im Sinne der Vergaberichtlinie können sein:
- Technische Spezifikationen (bei öffentlichen Bauaufträgen): dazu zählen neben technischen Anforderungen an eine Bauleistung, ein Material, ein Erzeugnis oder eine Lieferung auch die Vorschriften für die Planung und die Berechnung von Bauwerken.
- Normen: das sind technische Spezifikationen, die von einem anerkannten Normungsgremium zur wiederholten oder ständigen Anwendung angenommen wurde, deren Einhaltung jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist und die unter eine der nachstehenden Kategorien fällt:
Internationale Norm: Norm, die von einem internationalen Normungsgremium angenommen wird und der Öffentlichkeit zugänglich ist
Europäische Norm: Norm, die von einem europäischen Normungsgremium angenommen wird und der Öffentlichkeit zugänglich ist
Nationale Norm: Norm, die von einem nationalen Normungsgremium angenommen wird und der Öffentlichkeit zugänglich ist
- Europäische technische Zulassungen: eine positive technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Produkts hinsichtlich der Erfüllung der wesentlichen Anforderung an bauliche Anlagen
- Gemeinsame technische Spezifikationen: technische Spezifikationen, die nach einem von den Mitgliedstaaten anerkannten Verfahren erarbeitet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden;
- Technische Bezugsgröße: jeder Bezugsrahmen, der keine offizielle Norm ist und von den europäischen Normungsgremien nach den an die Bedürfnisse des Marktes angepassten Verfahren erarbeitet wurde.
