Vergaberichtlinie
Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
Amtsblatt Nr. L 134 vom 30/04/2004, S. 114 - 240
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Übersicht
Die Vergaberichtlinie stellt eine Zusammenfassung und Neufassung die auf Grund der Änderungen folgender drei Richtlinien notwendig geworden ist dar:
- Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge,
- Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und
- Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge.
Die Umsetzung der Vergaberichtlinie erfolgt in Österreich durch das Bundesvergabegesetz (BVerG).
Inhalt
Die Vergaberichtlinie beschreibt die Anwendung und die Auswahl von Vergabeverfahren, z.B. Bekanntmachungs- und Mitteilungsfristen, Auswahl der Teilnehmer, Nachweis der Leistungsfähigkeit, usw. Besonderes Augenmerk wurde auf die Beachtung der Möglichkeiten die sich aus der Informations- und Kommunikationstechnologie ergeben gelegt.
Vergaberichtlinie und technische Spezifikationen
Anwendungsbereich
Die Vergaberichtlinie ist anzuwenden auf öffentliche (Bau)Aufträge, das sind solche, die von einem Staat, einer Gebietskörperschaft, einer Einrichtung öffentlichen Rechts oder von Verbänden aus diesen Körperschaften und Einrichtungen, erteilt werden. Ein weiteres Kriterium ist, dass das Auftragsvolumen einen Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Dieser liegt zwischen € 162 000 und € 6 242 000.
Aufträge für den Bereich Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung und der Postdienste fallen unter die Richtlinie 2004/17 EG.
