EUROCODES und die Bauproduktenrichtlinie
Gemäß der Bauproduktenrichtlinie sind Bauwerke brauchbar, wenn diese die in der Richtlinie angegebenen sechs wesentlichen Anforderungen erfüllen. Dazu zählen auch „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“, „Brandschutz“ und „Nutzungssicherheit“.
In den EUROCODES sind Verfahren zur Berechnung von tragwerksrelevanten Bauteilen angegeben. Auf Grund dieser Verfahren ist die Planung von Bauteilen, deren Bemessung und auch die Prüfung der Standsicherheit möglich.
Das bedeutet, dass in harmonisierten Produktnormen auf EUROCODES Bezug genommen werden kann und dass die CE-Kennzeichnung eines Bauproduktes davon abhängen kann, ob die notwendigen Bemessungsschritte auf den EUROCODES basieren.
Eine Berechnung gemäß Verfahren die in den EUROCODES angegeben sind ermöglicht daher den Nachweis der Normkonformität.
