Ablauf der CE-Kennzeichnung
Durchführung der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung basiert auf dem Annex ZA einer „harmonisierten europäischen Produktnorm“.
Sie ist eine Erklärung, mit der ein Hersteller bestätigt, dass sein Produkt die Erfordernisse der zutreffenden EU-Richtlinie/n erfüllt. Der Hersteller garantiert für die Werte, die er - auf Basis einer Erstprüfung - für die jeweiligen Eigenschaften seines Produktes angibt.
Ein wesentliches Merkmal der europäischen Anforderungsnormen ist, dass Produzenten ein innerbetriebliches Qualitätsmanagementsystem, eine so genannte „werkseigene Produktionskontrolle“ (WPK), aufbauen und die entsprechenden Vorgaben (Sollabläufe) in einem Qualitätsmanagementhandbuch festschreiben müssen.
Um der unterschiedlichen Sicherheitsrelevanz von Bauprodukten Rechnung zu tragen, wurden verschiedene „Systeme zur Bescheinigung der Konformität" eingeführt. Die dabei zu erfüllenden Aufgaben werden aufgeteilt zwischen dem Hersteller und - je nach System - einer „notifizierten Stelle“. Welches System anzuwenden ist, wird durch Entscheidungen der Kommission der EU festgelegt.
Erfüllt die WPK alle Anforderungen der Bezugsnorm, ist der Hersteller berechtigt, die CE-Kennzeichnung anzubringen. In einigen Systemen zur Bescheinigung der Konformität wird dafür von der beauftragten notifizierten Zertifizierungsstelle ein Zertifikat zur Bestätigung der Konformität ausgestellt.
Im CE-Kennzeichen finden sich die Herstellerangaben zum Produkt (sowie die Nummer des Zertifikats falls eine notifizierte Stelle eingeschaltet wurde).
Lieferung und Einbau von Bauprodukten
Es kommen jeweils die gesetzlichen Anforderungen jenes Staates zur Anwendung, in dem das Bauprodukt verwendet bzw. eingebaut wird. Das kann zur Folge haben, dass das Liefern eines Bauproduktes zwar rechtlich zulässig ist - da die CE-Kennzeichnung angebracht ist - nicht aber dessen Verwendung. Dies abzuklären liegt im Verantwortungsbereich des Käufers.
Jene Produkte, für welche die CE-Kennzeichnung verpflichtend ist, dürfen keine gesetzlich vorgeschriebenen nationalen Zeichen, wie etwa das ÜA-Zeichen, mehr tragen. Eine zusätzliche Kennzeichnung mit freiwilligen Konformitätszeichen, z.B. ÖNORM…geprüft, ON-CERT sowie der CEN/CENELEC-Keymark, ist jedoch möglich, um die Konformität des Produktes mit den Anforderungen der gesamten Europäischen Norm und eventuell bestehender nationaler Ergänzungsnormen nachzuweisen.
