Anwendung - Gültigkeit
Bauproduktenrichtlinie - Anwendungsbereich
Die Bauproduktenrichtlinie betrifft nur Bauprodukte, die:
- im EWR in Verkehr gesetzt werden hergestellt wurden, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- oder Tiefbaues eingebaut zu werden
- zur Verwendung in Bauwerken bestimmt sind, welche in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind
- zur Erfüllung wenigstens einer „wesentlichen Anforderung“ (Essential Requirement, ER) an das Bauwerk beitragen
