Anwendung - Gültigkeit

Bauproduktenrichtlinie - Anwendungsbereich

Die Bauproduktenrichtlinie betrifft nur Bauprodukte, die:

  • im EWR in Verkehr gesetzt werden hergestellt wurden, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- oder Tiefbaues eingebaut zu werden
  • zur Verwendung in Bauwerken bestimmt sind, welche in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind
  • zur Erfüllung wenigstens einer „wesentlichen Anforderung“ (Essential Requirement, ER) an das Bauwerk beitragen