Bauproduktenrichtlinie

Bauproduktenrichtlinie

Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte

Amtsblatt Nr. L 040 vom 11/02/1989, S. 0012 – 0026

Volltext (inkl. Änderungen lt. Richtlinie 93/68/EWG; pdf, 230 KB)

Allgemeines

Eine Reihe europäischer Normen dient der Umsetzung einer der wesentlichsten Richtlinien für den Bausektor, der Bauproduktenrichtlinie.

Sie ist eine „Richtlinie des neuen Ansatzes“ (New Approach). Das bedeutet, dass in der Richtlinie selbst nur mehr Ziele vorgegeben werden. Im Falle der Bauproduktenrichtlinie sind das die sechs wesentlichen Anforderungen die ein Bauwerk erfüllen muss.

Welche Kriterien zur Erfüllung der sechs wesentlichen Anforderungen eingehalten werden müssen, wird durch harmonisierte europäische Produktnormen detailliert festgelegt.

Dass ein Bauprodukt die sechs wesentlichen Anforderungen erfüllt und die Nachweisverfahren aller relevanten EU-Richtlinien eingehalten wurden zeigt der Hersteller durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung an.

Sie betrifft Bauprodukte, die nationalen Vorschriften und Gesetzen unterworfen sind und verweist auf „technische Spezifikationen“, das sind „harmonisierte Europäische Normen“ oder „Europäische technische Zulassungen“ (mit oder ohne Leitlinien).

Die Bauproduktenrichtlinie ermöglicht die Beibehaltung bestehender unterschiedlicher Schutzniveaus in den Mitgliedsstaaten. Die Umsetzung in Österreich erfolgte durch ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze.

EUROCODES und die Bauproduktenrichtlinie

Infografik "Bauproduktenrichtlinie - Normen - CE-Kennzeichnung" (pdf, 30 KB)

Detailinformationen

Bauproduktenrichtlinie und Normen

Durchführung der CE-Kennzeichnung

Bedeutung der CE-Kennzeichnung

Notifizierte Stellen

FAQ´s zur CE-Kennzeichnung

mehr Info zu „New Approach Richtlinien“

Zusammenfassung

Präsentation CE-Kennzeichnung