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ÖNORM EN 1999-1-1|Allgemeines
EN 1999-1-1 beschreibt Entwurfsregeln für Tragwerke aus Guss- und zum Teil auch geschmiedetem Aluminium.
Materialstärken können im nationalen Anhang definiert werden. Folgende Mindestwerte werden, sofern nicht explizit anders angeführt, empfohlen:
- Bauteile: 0,6 mm
- Geschweißte Bauteile: 1,5 mm
- Stahlbolzen und –stifte: Durchmesser größer 5 mm
- Aluminiumbolzen und –stifte: Durchmesser größer 8 mm
- Nieten und selbst schneidende Schrauben: Durchmesser größer 4,2 mm
Die Abschnitte 1 „Allgemeines” und 2 „Entwurfsgrundlagen” beschreiben Anforderungen zusätzlich zu jenen in EN 1990 „Grundlagen der Tragwerksplanung“.
Abschnitt 3 behandelt Materialseigenschaften und Bauprodukte aus Aluminiumlegierungen. In Abschnitt 4 werden Regeln zur Dauerhaftigkeit angegeben.
Abschnitt 5 bezieht sich auf die Tragwerksanalyse, in welcher Träger mit ausreichender Genauigkeit als Linienelement modelliert werden können.
Detaillierte Regeln für die Festlegung von Querschnitten und Trägerdimensionen gibt Abschnitt 6 „Grenzzustand der Tragfähigkeit“. Die Gebrauchstauglichkeit wird in Abschnitt 7 behandelt.
Verbindungselemente wie Bolzen und Nieten oder geschweißte und geklebte Verbindungen werden in Abschnitt 8 thematisiert.
Aktuelles Dokument
ÖNORM EN 1999-1-1
Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln
ÖNORM | |
Veröffentlichung: | 2010-08-15 |
Vorgängerdokument: | --- |
Weitere Info & Bestellung: |
Nationaler Anhang
Dieser Anhang wird im Komitee 013 "Stahl,- Verbund,- Aluminiumbau" erarbeitet.
Interessierte werden ersucht Sich beim zuständigen K-Manager
Herrn DI. Karl Stumwöhrer zu melden.