- Grundlagen
- Fachbereiche & Umsetzung
- Übersicht
- EN 1990 - Grundlagen
- EN 1991 - Einwirkungen
- EN 1992 - Betonbau
- EN 1993 - Stahlbau
- EN 1994 - Verbundbau
- EN 1995 - Holzbau
- EN 1996 - Mauerwerk
- EN 1997 - Geotechnik
- EN 1998 - Erdbeben
- EN 1999 - Aluminiumbau
- Umsetzung in Europa
EN 1998 - Erdbebeneinwirkungen
Der EUROCODE 8 besteht aus folgenden Normen:
Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten | |
Brücken | |
Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden | |
Silos, Tankbauwerke und Rohrleitungen | |
Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte | |
Türme, Maste und Schornsteine |
Der EUROCODE 8 gilt für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Bauwerken des Hoch- und Ingenieurbaus in Erdbebengebieten. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass bei Erdbeben Menschliches Leben geschützt ist, Schäden begrenzt bleiben und wichtige Bauwerke zum Schutz der Bevölkerung funktionstüchtig bleiben.
Aufgrund der zufälligen Natur von Erdbeben und der beschränkten Mittel, die zur Bekämpfung ihrer Folgen zur Verfügung stehen, können die angestrebten Schutzziele nur teilweise erreicht und dies nur mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsaussagen quantitativ erfasst werden. Der Umfang des Schutzes, der in den verschiedenen Bauwerkskategorien angeboten werden kann und nur probabilistisch zu erfassen ist, hängt von der optimalen Zuteilung der Mittel ab und wird erwartungsgemäß von Land zu Land unterschiedlich sein, je nach Bedeutung des Erdbebenrisikos im Vergleich zu Risiken anderen Ursprungs und den allgemeinen wirtschaftlichen Ressourcen. Sonderbauwerke, wie z.B. Kernkraftwerke, Off-Shore-Bauwerke und große Talsperren fallen nicht in den Anwendungsbereich von EN 1998.
EN 1998 enthält nur diejenigen Vorschriften, die neben den Vorschriften der anderen einschlägigen Eurocodes bei der Auslegung von Bauwerken in Erdbebengebieten eingehalten werden müssen.
