ÖNORM EN 1996-1-2|Brandbemessung

Anwendungsbereich

Die grundsätzlichen Ziele des Brandschutzes sind die Begrenzung von Risiken für den Einzelnen und die Gesellschaft, die angrenzende Bebauung und, wo erforderlich, für direkt dem Feuer ausgesetzter Objekte im Brandfall.

Die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EEC definiert die folgenden wesentlichen Anforderungen zu Begrenzung des Brandrisikos:

"Das Bauwerk muss so entworfen und ausgeführt sein, dass im Falle eines Brandes

  • die Tragfähigkeit des Gebäudes während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleibt
  • die Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude begrenzt wird
  • die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Gebäude begrenzt wird
  • die Bewohner das Gebäude verlassen oder auf anderem Wege gerettet werden können
  • die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt wird".

Nach dem Grundlagendokument 2 "Sicherheit im Brandfall" kann die wesentliche Anforderung durch verschiedene mögliche Brandschutzstrategien, z.B. Annahme konventioneller Brandszenarien (nominelle Brände) oder „natürlicher“ (parametrischer) Brandszenarien, erreicht werden, einschließlich passiver und aktiver Brandschutzmaßnahmen.

EN 1996-1-2 behandelt spezielle Aspekte des passiven Brandschutzes, indem Tragwerke und ihre Teile für eine ausreichende Tragfähigkeit bemessen werden, die für die sichere Evakuierung der Bewohner und Löscharbeiten benötigt wird. Darüber hinaus soll, wo erforderlich, die Ausbreitung des Feuers verhindert werden.

Geforderte Eigenschaften und Anforderungsniveaus werden grundsätzlich von den nationalen Behörden festgelegt, meist in Form einer standardisierten Bewertung des Feuerwiderstands. Wenn eine ingenieurmäßige Brandschutzbemessung zur Bewertung von passiven und aktiven Maßnahmen akzeptiert wird, können die behördlichen Vorschriften weniger einschränkend sein und alternative Brandschutzstrategien gestatten.

Dieser Teil 1-2, zusammen mit EN 1991-1-2 "Einwirkungen auf Tragwerke im Brandfall", ergänzt EN 1996-1-1, so dass die Bemessung von Mauerwerksbauten normalen und Brandschutzanforderungen entspricht.

Zusätzliche Anforderungen, z. B. betreffend

  • die mögliche Installation und Wartung von Sprinkleranlagen
  • Bedingungen für die Nutzung von Gebäuden oder Brandabschnitten
  • die Verwendung zugelassener Dämmstoffe und Beschichtungsmaterialien, einschließlich ihrer Unterhaltung

werden in diesem Dokument nicht behandelt, da diese von den zuständigen Behörden festgelegt werden.

Ein umfassender analytischer brandschutztechnischer Nachweis muss das Verhalten des Tragwerks bei erhöhten Temperaturen, die mögliche Wärmebeanspruchung und die positiven Effekte aktiver Brandschutzmaßnahmen einschließlich der mit diesen drei Aspekten zusammenhängenden Unsicherheiten sowie die Bedeutung des Tragwerks (Folgen des Versagens) berücksichtigen.

Zurzeit ist es möglich, einen rechnerischen Brandschutznachweis zu führen der einige, wenn nicht alle, dieser Parameter berücksichtigt, und zu zeigen, dass das Tragwerk oder seine Bestandteile bei einem Gebäudebrand eine ausreichende Leistungsfähigkeit aufweisen. Die zurzeit überwiegend verwendete Methode zum Nachweis des Brandverhaltens in den europäischen Staaten basiert auf den Ergebnissen von Normbrandversuchen.

Das Einstufungssystem in den Vorschriften, das bestimmte Feuerwiderstandsdauern fordert, berücksichtigt (wenn auch nicht explizit) die vorher genannten Aspekte und Unsicherheiten.

Aufgrund der Einschränkungen des Prüfverfahrens können weitere Versuche oder Auswertungen verwendet werden. Die Ergebnisse von Normbrandversuchen bilden den größten Teil der Eingangsdaten für brandschutztechnische Berechnungsverfahren. Diese Norm behandelt daher vorwiegend die Bemessung für die Normbrandbeanspruchung.

Bei der Bemessung nach diesem Teil ist EN 1991-1-2 erforderlich für die Bestimmung von Temperaturfeldern in Bauteilen, oder wenn allgemeine Rechenverfahren verwendet werden für die Analyse des Bauteilverhaltens. Wo vereinfachte Berechnungsverfahren nicht verfügbar sind, enthalten die Brandschutz-Teile der Eurocodes Lösungen in Form von tabellierten Werten (basierend auf Versuchen oder Berechnungsmodellen), die in dem angegebenen Gültigkeitsbereich verwendet werden dürfen.

Dieser Teil 1-2 der EN 1996 behandelt die Bemessung von Mauerwerk für den außergewöhnlichen Lastfall Brand und soll zusammen mit EN 1996-1-1, EN 1996-2, EN 1996-3 und EN 1991-1-2 angewendet werden. Dieser Teil 1-2 behandelt nur Unterschiede bzw. Ergänzungen zur Bemessung bei normalen Temperaturen. Er behandelt nur vorbeugende Brandschutzmethoden. Aktive Maßnahmen sind nicht geregelt.

Dieser Teil gilt für Mauerwerkswände, die zur Gewährleistung der allgemeinen Brandsicherheit unter Brandbeanspruchung bestimmte Funktionen erfüllen müssen, wie:

  • Vermeidung eines vorzeitigen Einsturzes der Konstruktion (Tragfähigkeit),
  • Verhinderung der Brandausbreitung (Flammen, heiße Gase, übermäßige Hitze) über bestimmte Bereiche hinaus (Raumabschluss).

Dieser Teil 1-2 behandelt:

  • Nichttragende Innenwände,
  • Nichttragende Außenwände,
  • Tragende raumabschließende oder nichtraumabschließender Innenwände,
  • Tragende raumabschließende oder nichtraumabschließende Außenwände.

Aktuelles Dokument

ÖNORM EN 1996-1-2
EUROCODE 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall

Aktueller Status:

ÖNORM

Veröffentlichung:

2006-01-01

Vorgängerdokument:

VORNORM ÖNORM ENV 1996-1-2

Bestellung:

ÖNORM EN 1996-1-2

Nationaler Anhang

ÖNORM B 1996-1-2
EUROCODE 6: Bemessung und
Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall - Nationale Festlegungen zu ÖNORM EN 1996-1-2

Aktueller Status:

ÖNORM

Veröffentlichung:

2006-07-01

Vorgängerdokument:

---

Nationale Festlegungen:

Überblick

Bestellung:

ÖNORM B 1996-1-2