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EN 1996 - Mauerwerksbau
Der EUROCODE 6 "Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten" umfasst folgende vier Normen:
Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk | |
Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall | |
Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk | |
Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden und einfache Regeln für Mauerwerk |
Der EUROCODE 6 gilt für den Entwurf, die Berechnung und Bemessung von Hoch- und Ingenieurbauwerke bzw. Teilen davon, die in unbewehrtem, bewehrtem, vorgespannten oder eingefassten Mauerwerk ausgeführt werden.
Er behandelt ausschließlich Anforderungen an die Tragsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit von Tragwerken. Andere Anforderungen, z. B. an den Wärme- und Schallschutz, werden nicht behandelt.
Die Ausführung wird nur soweit behandelt, wie dies zur Festlegung der Qualitätsanforderungen an die zu verwendenden Baustoffe und Bauteile nötig ist und wie dies der jeweilig erforderliche Standard für die Ausführungsqualität zur Erfüllung der Annahmen bei der Tragwerksplanung notwendig macht.
Der EUROCODE 6 behandelt nicht die Berechnung und Bemessung für erdbebengefährdete Bauwerke. Festlegungen zu entsprechenden Anforderungen sind im EUROCODE 8 „Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben“ enthalten; er ergänzt EUROCODE 6 und ist in Einklang mit diesem.
Die für die Bemessung erforderlichen Zahlenwerte für Einwirkungen auf Hochbauten und Ingenieurbauwerke sind im EUROCODE 6 nicht angegeben. Sie sind im EUROCODE 1 „Grundlagen von Entwurf, Berechnung und Bemessung sowie Einwirkungen auf Tragwerke“ enthalten.

- Ziegelkeller