ÖNORM EN 1991-1-7|Außergewöhnliche Einwirkungen

Anwendungsbereich

EN 1991-1-7 enthält Strategien und Regelungen für die Sicherung von Hochbauten und anderen Ingenieurbauwerken gegen identifizierbare und nicht-identifizierbare außergewöhnliche Einwirkungen.

EN 1991-1-7 liefert:

  • Strategien bei identifizierten außergewöhnlichen Einwirkungen;
  • Strategien für die Begrenzung lokalen Versagens.

Die folgenden Punkte werden in dieser Norm behandelt;

  • Begriffe und Bezeichnungen (Abschnitt 1);
  • Klassifizierung der Einwirkungen (Abschnitt 2);
  • Bemessungssituationen (Abschnitt 3);
  • Anprall (Abschnitt 4);
  • Explosion (Abschnitt 5);
  • Robustheit im Hochbau - Bemessung für die Folgen lokalen Versagens ohne spezifizierte Ursache (informativer Anhang A);
  • Hinweise zu Risikoabschätzungen (informativer Anhang B);
  • dynamische Bemessung für Anprall (informativer Anhang C);
  • Explosionen in Gebäuden (informativer Anhang D).

 Regelungen zu Staubexplosionen in Silos sind in EN 1991-4 enthalten.

 Regelungen für Anpralllasten aus Fahrzeugen auf einer Brücke sind in EN 1991-2 zu finden.

 EN 1991-1-7 behandelt keine außergewöhnlichen Einwirkungen aus Explosionen außerhalb von Gebäuden und aus Kriegs- und terroristischen Handlungen. Die Resttragfähigkeit von Hochbauten oder anderen Ingenieurbauwerken, die durch seismische Einwirkungen oder Brand beschädigt wurden, wird ebenfalls nicht behandelt usw..

Aktuelles Dokument

ÖNORM EN 1991-1-7
EUROCODE 1 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen

Aktueller Status:

ÖNORM

Veröffentlichung:

2007-04-01

Vorgängerdokument:

VORNORM ÖNORM ENV 1991-2-7

Bestellung:

ÖNORM EN 1991-1-7

Nationaler Anhang

ÖNORM B 1991-1-7
Eurocode 1 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen - Nationale Festlegungen zu ÖNORM EN 1991-1-7 und nationale Ergänzungen

Aktueller Status:

ÖNORM

Veröffentlichung:

2007-04-01

Vorgängerdokument:

---

Nationale Festlegungen:

Überblick

Bestellung:

ÖNORM B 1991-1-7